Private Haftpflichtversicherung

Private Haftpflichtversicherung

Gegen dumm gelaufen hilft nur klug versichert

z. B. 5,00 € monatlich

Die Vorteile der ERGO Privat-Haftpflicht


Leistungen der ERGO Privat-Haftpflicht

Vorteile

Schäden aus Gefälligkeitshandlungen

ERGO ersetzt Schäden bis 50.000 €, die aus einer Gefälligkeit oder einem Freundschaftsdienst entstehen – z. B. während der Hilfe beim Umzug.

Schäden an geliehenen Sachen

ERGO ersetzt Schäden bis 50.000 € an Gegenständen, die Sie geliehen und versehentlich beschädigt haben (Ausnahme: Kraftfahrzeuge).

Be- und Entladeschäden

ERGO ersetzt die Schäden, die Sie beim Be- oder Entladen Ihres Kfz einem Dritten zufügen – z. B. wenn Ihr Einkaufswagen in ein geparktes Fahrzeug rollt.

SFR-Hochstufung bei privat geliehenen Fahrzeugen

Wenn Sie mit einem fremden Kfz einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden verursachen, erstattet ERGO den durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts entstehenden Schaden. ERGO übernimmt die Differenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Beitrag für 3 Jahre.

Berufliche Tätigkeiten

ERGO zahlt Schäden bis zu 5.000 € am Eigentum Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitskollegen. Sind die Ansprüche unberechtigt (z. B. nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung), wehrt ERGO diese ab. Auf Wunsch verzichtet ERGO jedoch auf den Einwand, dass Sie in diesen Fällen nicht haften.

Mit der ERGO Privat-Haftpflichtversicherung ist jeder optimal abgesichert. Dabei bietet Ihnen der Tarif „Smart“ umfangreichen Schutz zum günstigen Preis. Zusätzlich können Sie bei Smart die folgenden 3 Bausteine einfach einzeln hinzubuchen. Und wer sich das Beste wünscht, entscheidet sich gleich für den Tarif „Best“. Er enthält neben den 3 Bausteinen auch eine höhere Versicherungssumme.

Individuelle Bausteine

Schlüsselverlust

Schützt bei Verlust privater und dienstlicher Schlüssel bis zu 50.000 €.

Forderungsausfall

Springt ein, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der nicht versichert ist und nicht dafür aufkommen kann.

Neuwertentschädigung

Auf Wunsch erstattet ERGO den Neuwert der von Ihnen beschädigten Gegenstände bis 5.000 € – also den Neupreis zum Zeitpunkt des Schadens.

Optionale Bausteine

Amts- und Diensthaftpflicht

Was, wenn Sie als Beamter oder Bediensteter im öffentlichen Dienst jemandem schaden? Dann springt ERGO ein. Und kümmert sich um mögliche Regressansprüche Ihres Dienstherrn.

Alleinstehende Familienangehörige

Der Angehörige lebt mit Ihnen in einem Haushalt, in einem Pflegeheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z. B. betreutes Wohnen)? Dann können Sie ihn mitversichern.

Für wen ist eine private Haftpflichtversicherung besonders wichtig?

Privathaftpflichtversicherung für Alleinerziehende

Julia, 34, alleinerziehend, mit Sohn Mika, 8

Mika hantiert bei einer Schulweihnachtsfeier unvorsichtig mit einer Kerze. Erst fängt ein Papierkorb Feuer, dann der ganze Schulflügel. Julias Haftpflichtversicherung von ERGO zahlt ca. 10 Mio. € für die Sanierung, die Anmietung von Ersatzräumen, die Anwaltskosten der Schule und die Behandlung einer Lehrerin.

Privathaftpflichtversicherung für Paare

Azra und Michael, Paar

In einem Antiquitätenladen entgleitet Azra eine teure Vase. Dabei gehen auch einige antike Marmorfliesen zu Bruch. Zum Glück gilt Michaels ERGO Privat-Haftpflichtversicherung auch für Azra. Sie trägt die Kosten von 17.800 € für die Vase, die Restauration des Marmorbodens und den Anwalt des Antiquitätenhändlers.

Privathaftpflichtversicherung ERGO

Thomas, 35

Beim Radfahren passt Thomas kurz nicht auf. Ein Tanklastwagen muss ausweichen und rutscht eine Böschung hinab. ERGO zahlt die ca. 1,3 Mio. € für Schäden am Lkw, Anwaltskosten der Gegenseite, Beseitigung von Umweltschäden durch ausgelaufenes Öl, Behandlung, Reha und lebenslange Rente des Lkw-Fahrers.

Schaden melden

Melden Sie Ihren Schaden einfach online. Ganz bequem in wenigen Schritten.

Haftpflicht für Privat und Gewerbe

Online oder telefonisch melden

Was auch immer passiert: Ihnen passiert finanziell nichts.

Das leistet die ERGO Privat-Haftpflichtversicherung bei Schadensersatzforderungen Dritter:

  • ERGO prüft für Sie
    ERGO prüft für Sie, ob und in welcher Höhe Sie Dritten gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sind.
  • ERGO zahlt für Sie
    ERGO schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie einem Dritten versehentlich einen Schaden zugefügt haben.
  • ERGO wehrt sich für Sie
    Unbegründete Ansprüche wehrt ERGO für Sie ab. Kommt es zum Rechtsstreit, führt ERGO den Prozess auf eigene Kosten.

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Dann lassen Sie sich helfen.

 

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse. Deshalb stellen Sie sich bei ERGO die Haftpflicht zusammen, die zu Ihnen passt:

Die Variante „Smart“ der ERGO Privathaftpflichtversicherung bietet Ihnen umfangreichen Schutz mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. €. Und das zum günstigen Preis. Zusätzlich können Sie die 3 Bausteine Schlüsselverlust, Forderungsausfall und Neuwertentschädigung einfach einzeln dazubuchen.

Sie wollen das Beste? Dann entscheiden Sie sich für die Variante „Best“. Sie enthält automatisch die Leistungen von „Smart“, die 3 Extra-Bausteine sowie eine Versicherungssumme von 50 Mio. €.

Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Schutz um zusätzliche Bausteine erweitern – sowohl in „Smart“ als auch in „Best“:

  • Versichern Sie alleinstehende Familienangehörige mit.
  • Schließen Sie eine Amts- und Diensthaftpflicht ein.

Was leistet die Variante „Smart“ der ERGO Privathaftpflichtversicherung?

Mit „Smart“ sind Sie weltweit und rund um die Uhr abgesichert – bis zu einer Deckungssumme von 10 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es ist also völlig egal, wo Sie sich gerade aufhalten und wo der Schaden eintritt.

Sie genießen z. B. Schutz, wenn Ihnen bei Familie, Freunden und Nachbarn ein Missgeschick passiert. Ein Klassiker: Sie machen eine einzige unachtsame Bewegung, und schon geht eine Vase zu Bruch. Ein Familienerbstück Ihrer Freunde – und leider ziemlich wertvoll. Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, ist zumindest der finanzielle Schaden leichter zu verkraften.

Übrigens: Auch Schäden, die Sie als Fußgänger oder Radfahrer verursachen, deckt die Haftpflichtversicherung ab.

Für noch mehr Schutz gibt es diese 3 Bausteine, mit denen Sie „Smart“ ergänzen können:

 

Schlüsselverlust

Ein privater Schlüssel geht verloren. Nun müssen Schlösser ausgetauscht werden. ERGO trägt die Kosten bis zu 50.000 €. Das gilt auch für Schlüssel, die Sie als Arbeitnehmer erhalten. Unberechtigte Ansprüche wehrt ERGO ab – etwa bei unverschuldetem Diebstahl der Schlüssel.

Das Besondere: Auf Wunsch verzichtet ERGO auf den Einwand, dass Sie in diesen Fällen nicht haften – und zahlt dann maximal 5.000 € Schadenersatz.

 

Forderungsausfall

Jemand fügt Ihnen einen Schaden zu. Doch er ist nicht versichert und kann nicht dafür aufkommen. Oder er handelt vorsätzlich. In diesen Fällen springt ERGO ein. Damit Sie Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche auch durchsetzen können, hilft Ihnen der ERGO Schadensersatz-Rechtsschutz bei der Erwirkung eines Titels.

Das Besondere: Bei ERGO gilt der sogenannte Gewaltopferschutz. Das bedeutet: Sollten Sie Opfer einer Gewalttat werden, verzichtet ERGO auf einen Titel.

 

Neuwertentschädigung

Der Geschädigte kann nach dem Gesetz nur den sogenannten Zeitwert verlangen. Das ist der übliche Marktpreis für gebrauchte Sachen. ERGO erstattet aber den Neuwert der von Ihnen beschädigten Gegenstände bis 5.000 € – also den Neupreis zum Zeitpunkt des Schadens. Das erspart Ihnen eine Menge Ärger.

 

Wie sieht der Haftpflichtschutz in der Variante „Best“ aus?

Die Variante „Best“ der ERGO Haftpflichtversicherung sichert Sie im Vergleich zu „Smart“ noch umfangreicher ab: mit einer Deckungssumme von 50 Mio. €.

Darüber hinaus enthält „Best“ automatisch die 3 Bausteine Schlüsselverlust, Forderungsausfall und Neuwertentschädigung.

 

Was kann ich in „Smart“ und „Best“ zusätzlich wählen?

In beiden Varianten können Sie 2 weitere Bausteine einschließen:

 

Alleinstehende Familienangehörige

Versichern Sie einen alleinstehenden Familienangehörigen doch einfach mit – und das auch noch besonders günstig. Voraussetzung: Er lebt mit Ihnen zusammen, in einem Pflegeheim, betreutem Wohnheim o. Ä.

 

Amts- und Diensthaftpflicht

ERGO springt ein, wenn Sie als Beamter oder Bediensteter des öffentlichen Dienstes bei der Ausübung Ihres Amtes einem Dritten Schaden zufügen. In diesem Fall kümmert sich ERGO um die Regressansprüche, mit denen Ihr Dienstherr unter Umständen an Sie herantritt.

Die Amts- und Diensthaftpflicht gilt auch für öffentliche bzw. hoheitliche Ehrenämter. Also z. B. bei der freiwilligen Feuerwehr, als Bürgermeister oder Laienrichter.

Die ERGO Haftpflicht schützt nicht nur Sie selbst vor dem finanziellen Risiko von Missgeschicken, sondern auch Ihre Lieben. Ob alleinerziehend oder Großfamilie – die ERGO Privathaftpflicht können Sie passend zu Ihrer Lebenssituation wählen:

  • Single-Privathaftpflichtversicherung für Alleinstehende ohne Kinder
  • Private Haftpflichtversicherung für Alleinerziehende mit Kindern
  • Duo-Privathaftpflicht für Zweipersonenhaushalte: Gilt z. B. auch für alleinstehende Erwachsene mit einem Angehörigen. Lebenspartner sind ebenfalls mitversichert – unabhängig davon, ob sie im selben Haushalt leben.
  • Familien-Privathaftpflichtversicherung für Familien ab 3 Personen.

 

Sind Partner bei einer privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert?

Bei ERGO ist das so: Die ERGO Privat-Haftpflichtversicherung schließt den Partner mit ein. Bei den meisten Anbietern können Sie zwischen verschiedenen Tarifen wählen, z. B. für Paare oder Familien. Wohnt Oma oder Opa mit im Haushalt? Auch diese können Sie mit in den Versicherungsvertrag aufnehmen.

 

Wie lange sind Kinder in der Haftpflicht mitversichert?

Kinder sind im ERGO Tarif für Alleinerziehende oder im Tarif für Familien automatisch mitversichert. Auch während der Ausbildung oder wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Erst wenn sie arbeiten oder heiraten, entfällt der Schutz. Das bedeutet, sie müssen dann eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

 

Sind Katzen, Hunde und Pferde mitversichert?

Zahme Haustiere wie Kaninchen oder Katzen sind in der Privathaftpflichtversicherung von ERGO mitversichert. Stürzt sich also Ihre Katze begeistert auf die Schuhe Ihres Besuchs und zerkratzt diese, kommt ERGO für den Schaden auf.

Außerdem gilt: Die private Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG zahlt bei Schäden, die Sie beim Hüten fremder Tiere aus Gefälligkeit verursachen.

Beispiel: Sie gehen mit dem Hund des Nachbarn spazieren und er reißt sich los. Rennt er auf die Straße und es passiert ein Unfall, kann das für Sie als Hüter des Hundes ganz schön teuer werden. Zum Glück besteht Versicherungsschutz über die private Haftpflichtversicherung.

Auch dann, wenn Sie beim Reiten fremder Pferde einen Schaden verursachen: Springen Sie beim Ausritt mit dem geliehenen Pferd über einen Zaun und beschädigen diesen, ist das ein Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung.

 

Wann brauche ich eine spezielle Haftpflichtversicherung für mein Haustier?

Für Ihren eigenen Hund müssen Sie eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Davon ausgenommen sind Blindenführhunde. Denn als Tierhalter haften Sie für jeden Schaden, den Ihr Hund verursacht. Gut, wenn Sie dann auf eine Haftpflichtversicherung für den Hund zurückgreifen können.

Auch Pferdebesitzer benötigen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Schützen Sie sich mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Pferd fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt. Optimalen Schutz bietet die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung der ERGO Versicherung AG.

ERGO bietet Ihnen bei der Privathaftpflichtversicherung im Vergleich zu manch anderem Anbieter wesentlich umfangreicheren Schutz. Egal, ob in der Basisvariante „Smart“ oder in „Best“ – bei ERGO sind z. B. folgende Besonderheiten enthalten:

  • Schäden aus Gefälligkeitshandlungen
  • Schäden an geliehenen Sachen
  • Be- und Entladeschäden
  • SFR-Hochstufung bei privat geliehenen Kfz
  • Schäden bei beruflichen Tätigkeiten

Weitere interessante Themen:

 

Drohnen

Sie besitzen eine Drohne? Für Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Treffen folgende Voraussetzungen auf Ihre Drohne zu, ist sie in Ihrer ERGO Haftpflichtversicherung mitversichert:

  • Das Fluggewicht der Drohne beträgt höchstens 5 kg.
  • Es handelt sich um eine Drohne zu Hobby- bzw. Sportzwecken.

Dasselbe gilt für Flugmodelle: Auch diese sind unter den genannten Bedingungen haftpflichtversichert.

 

Fahrradversicherung

Keine Sorge: Wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind und einem Dritten versehentlich einen Schaden zufügen, schützt Sie Ihre private Haftpflichtversicherung finanziell. Das gilt auch für Pedelecs mit Elektromotor bis 250 Watt und Tretunterstützung bis 25 km/h.

Es geht Ihnen eher um das Risiko, dass Ihr Fahrrad gestohlen oder beschädigt wird? Das ist kein Fall für die Haftpflicht, sondern für die Hausratversicherung.

Tipp: Schließen Sie die Hausratversicherung von ERGO mit dem Zusatzbaustein Fahrradschutz ab. Er greift sowohl bei Diebstahl als auch bei Kaskoschäden.

 

Schlüsselversicherung

Leistungen beim Verlust von Schlüsseln können Sie in der Variante „Smart“ dazubuchen. In der Variante „Best“ ist der Fall des Schlüsselverlusts automatisch enthalten.

Egal ob privater Schlüssel oder der von Ihrer Arbeitsstelle: Verlieren Sie ihn und müssen deshalb Schlösser ausgetauscht werden, trägt Ihre Privathaftpflichtversicherung von ERGO die Kosten (maximal 50.000 €).

 

Versicherung von Handys bzw. Smartphones

Beschädigen Sie versehentlich ein fremdes Handy, greift Ihre Privathaftpflicht von ERGO. Im umgekehrten Fall gilt: Wenn jemand anders Ihr Smartphone kaputtmacht, leistet i. d. R. dessen Haftpflichtversicherung.

Tipp: Sie lassen öfter mal etwas fallen und fürchten daher, dass Sie selbst Ihr teures Smartphone beschädigen könnten? Dann empfiehlt sich eine Gegenstandsversicherung.

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihre Unachtsamkeit entstehen. Die Versicherungssumme sollte sich im Millionenbereich bewegen. Dann fängt sie nicht nur kleine Missgeschicke auf, sondern auch existenzbedrohende Schadensersatzansprüche.

Wenn Sie einem Dritten versehentlich einen Schaden zufügen, haften Sie dafür nach dem Gesetz. Und zwar unbegrenzt mit Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen – ein Leben lang. Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Missgeschicke. Das gilt für:

  • Sachschäden: Werden Gegenstände beschädigt oder zerstört, leistet die Haftpflichtversicherung i. d. R. Schadensersatz.
  • Personenschäden: Darunter fallen Erkrankungen, Invalidität und Tod eines Dritten. Die Privathaftpflicht übernimmt u. a. die Kosten für Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche, Rehamaßnahmen, behindertengerechten Umbau von Haus oder Wohnung bzw. für die Beerdigung.
  • Vermögensschäden: Damit sind finanzielle Nachteile bzw. Verluste gemeint, etwa durch entgangenen Gewinn. Diese gleicht die Haftpflichtversicherung aus.

Ihr Beitrag soll bezahlbar bleiben. Deshalb ist nicht alles versichert, wofür Sie nach dem Gesetz haften können.

Nicht versichert sind z. B. Schäden, die aus vorsätzlichen Handlungen hervorgehen. Dasselbe gilt für Schäden, die Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen sich gegenseitig zufügen. Und für Schäden, die Sie selbst erleiden – sogenannte Eigenschäden.

Wenn ein Schadensfall eingetreten ist, halten Sie die Kosten des Schadens möglichst gering. Informieren Sie sofort die Versicherung und schildern Sie den Schadenshergang.

Ihren Haftpflichtschaden melden Sie ganz einfach hier. Füllen Sie die Schadensanzeige aus und schicken Sie diese unterschrieben ein. Oder rufen Sie an.

Wichtig: Erkennen Sie keinen Haftpflichtanspruch der geschädigten Person an. Und zahlen Sie auf gar keinen Fall. Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Versicherung, wenn Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen.

 

Steuerlich gelten die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung.

 

Wo kann ich die Haftpflicht absetzen?

Für die papierhafte Steuererklärung bedeutet das: Sie können die Haftpflicht sowie weitere Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung in der „Anlage Vorsorgeaufwände“ angeben (2020: Zeile 46 bis 50).

Achtung: Möglicherweise ändert sich im nächsten Jahr die genaue Zeile, in die die Privathaftpflicht eingetragen wird. Fragen Sie daher sicherheitshalber Ihren Steuerberater.

Grundsätzlich ist es also möglich, die Haftpflichtversicherung von der Steuer abzusetzen. Doch ob Sie davon finanziell profitieren, ist nicht sicher. Der Grund: Sonderausgaben können Angestellte, Beamte und Rentner bis maximal 1.900 € absetzen. Bei Selbstständigen erhöht sich die Grenze auf 2.800 € jährlich. Diesen Betrag erreichen viele schon mit den Beiträgen zur Krankenversicherung. In diesem Fall bringt das Eintragen der Haftpflichtversicherung in die Steuererklärung keinen weiteren steuerlichen Vorteil.

 

Wo muss ich die Haftpflicht bei ELSTER eintragen?

ELSTER ist die digitale Variante der papierhaften Steuererklärung. Das bedeutet: Die private Haftpflichtversicherung tragen Sie bei ELSTER ebenfalls in die „Anlage Vorsorgeaufwände“ ein.

Sie möchten Ihre Haftpflichtversicherung kündigen? Wann das geht, hängt davon ab, wie lang der Vertrag läuft. Diese Information steht in Ihrem Versicherungsschein.

Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch ERGO die Haftpflichtversicherung zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen – oder zum Ablauf jedes darauffolgenden Versicherungsjahrs. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Ist die im Vertrag vereinbarte Laufzeit länger als 3 Jahre, können Sie die Privathaftpflichtversicherung zum Ablauf des dritten Jahres kündigen. Damit Ihre Kündigung fristgerecht ist, muss sie auch in diesem Fall 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf bei ERGO eingehen.

Dies ist ein Produkt der ERGO Versicherung AG.

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HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.